Nach einer Scheidung stellt sich natürlich weiterhin die Frage, inwiefern die Zahlungen und die Gewährung für das Kindergeld geregelt werden. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen zusammenfassenden Überblick über alle wichtigen Grundlagen zum Thema Kindergeld. Wir beschränken uns dabei auf die wichtigsten Informationen.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld ?
Grundlegend gilt, dass alle Eltern oder Erziehungsberechtigten mit deutscher Staatsbürgerschaft und festem Wohnsitz in Deutschland einen Anspruch auf Kindergeld haben. Auch im Ausland residierende einkommenssteuerpflichtige Deutsche haben Anspruch auf Kindergeld. Wer im Ausland residiert und nicht uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, erhält Kindergeld, sofern er Mitglieder einer Versicherungspflicht mit der BFA (Bundesagentur für Arbeit) steht oder er eine kontinuierliche Rente nach deutscher Rechtsvorschrift erhält und in einem EU-Mitgliedsstaat lebt. Für in Deutschland residierende Ausländer gibt es Sonderregelungen, sofern diese eine gültige und aktuelle Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis besitzen.Entgegen häufiger Annahmen, kann das Kind selbst keine Anspruchsleistungen stellen.
Welche Kinder erhalten das Kindergeld ?
1. Bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres wird auf jeden Fall Kindergeld ausgezahlt.
2. Für Kinder in einer Ausbildung, Lehre, Schule oder im Studium besteht Kindergeldanspruch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Hierbei ist aber zu beachten, dass zwischen zwei Bildungsabschnitten (z.B. Schule und Studium) nicht mehr als vier Monate liegen dürfen.
3. Arbeitslose bzw. Erwerbslose Kinder erhalten in diesem Zusammenhang nur bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld.
4. Für Kinder mit Behinderungen gibt es spezielle Regelungen. Im Rahmen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung gibt es für behinderte Kinder keine altersmäßigen Begrenzungen bzw. Regulierungen. Sprich, das Kindergeld kann in diesem Fall über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden, sofern die Behinderung bis dahin eingetreten ist und das Kind nicht in der Lage ist sich selbst zu unterhalten bzw. einen unabhängigen Haushalt zu führen. Die Behinderung muss dementsprechend durch einen gültigen Behindertenausweis verifiziert werden. Nach Ablauf des Behindertenausweises muss eine Verlängerung beantragt werden.
Mein Kind hat eigene Einkünfte und Bezüge? Bekomm ich Kindergeld?
Auch hier gibt es besondere Regelungen. Sofern ihr Kind älter als 18 Jahre, gibt es gewisse Einkommensgrenzen, bei denen die Kindergeldzahlungen entfallen, selbst wenn alle Anforderungen erfüllt sind.
Die Einkommensgrenze für der Kindgeld 2011 liegt bei 8,004 € pro Kalenderjahr. Für genauere Information zur Klassifizierung der Einkünfte schlagen Sie bitte im §2 Abschnitt 1 EStG nach. Für das Jahr 2012 hat die Regierung entschieden, die Grenzen für Einküfte und Bezüge komplett zu streichen. Sprich, für das Kindergeld 2012 entfallen alle Regulierungen bezüglich möglicher Einkünfte und Bezüge von Kindern die älter als 18 Jahre sind komplett und vollständig.
Höhe des Kindergeldes
Die Zahlungen des Kindergelds erfolgen monatlich. Die Höhe pro Kind richtet sich dabei nach der Geburtsreihenfolge. Bitte entnehmen Sie die Zahlungen der untenstehenden Tabelle
| Zahlungen ab 2010 | |
| Kind1 | 184€ |
| Kind2 | 184€ |
| Kind3 | 190€ |
| Jedes Weitere Kind | 215€ |
Beispielrechnung: Sie haben 5 Kinder, damit erhalten Sie: 2×184 + 1×190 + 2×215 = 988€ monatliches Kindergeld. Fällt ein Kind aus den Regelungen bzw. Anspruchsanforderungen des Kindergelds raus, rücken die anderen Kinder nach.
Wie und wo stell ich den Kinderrgeldantrag?
Der Kindergeldantrag kann nur schriftlich mit gültiger Unterschrift gestellt werden. Sie beantragen das Kindergeld lokal bei ihrer Familienkasse. Für erstmalige Anträge wird das KG1 Dokument verwendet. Haben Sie bereit laufende Zahlungen von Kindergeld und möchten Kindergeld für ein weiteres Kind anmelden, reicht ein weiterer Kurzantrag. Sie können den Kindergeldantrag ganz einfach online bearbeiten. Dazu füllen Sie alle relevanten Felder aus, drucken den Antrag aus, unterschreiben das Dokument und das war’s auch schon. (Denken Sie an den Behindertenausweis, sofern notwendig!)
Die Anträge finden Sie HIER.
Wir hoffen wir konnten Ihnen einen kleinen übersichtlichen Einblick in die Regelungen und Grundlagen zum Thema Kindergeld geben. Sollten Sie noch mehr Informationen zum Thema Kindergeld benötigen, werfen Sie bitte einen Blick auf die Seite der Arbeitsagentur Deutschland.