Eine Ehe kann nur gerichtlich aufgelöst werden. Erforderlich dafür ist, dass die Ehe als gescheitert anzusehen sein muss. Nach § 1565 BGB ist eine Ehe dann gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und auch nicht zu erwarten ist, dass die Ehepartner diese wiederherstellen.
Prinzipiell gilt für die Scheidung der Grundsatz des Anwaltszwangs, vor allem für den Antragsteller des Scheidungsantrags. So hat dieser sich an einen Anwalt zu wenden, der einen Scheidungsantrag aufsetzt, ans Gericht weiterleitet, welches wiederum den Scheidungsantrag an den anderen Ehepartner übersendet.
Jedoch gilt der Anwaltszwang für beide Parteien nur, wenn es sich um eine strittige Scheidung handelt. Damit ist gemeint, dass einer der Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt oder in anderen Angelegenheiten bezogen auf die Scheidung anderer Meinung ist. In solchen Fällen haben sich beide Parteien an einen Anwalt zu wenden, um die Interessen bei dem Scheidungstermin vor Gericht durchzusetzen.
Anders ist es hingegen, wenn die Parteien vorab sich über
- das Umgangsrecht bei möglichen Kindern,
- ggf. dann auch der Kindesunterhalt,
- der Trennungs- und Nachehelichenunterhalt,
- die Übernahme der Ehewohnung und
- die Aufteilung des Hausrats
einvernehmlich einigen konnten.
Der Ehepartner, der den Scheidungsantrag durch das Gericht erhält, stimmt der Scheidung lediglich zu und kann ihm Rahmen eine Mediation die Punkte zu den oben genannten Themen Übereinkünfte mit dem anderen Ehepartner finden. Diese Meditation wird durch den Rechtsanwalt des Antragstellers geleitet.
Diese Art der Scheidung ist deutlich kostengünstiger, da nur ein Anwalt bezahlt werden muss. Außerdem beläuft sich das Verfahren der Scheidung lediglich auf vier bis sechs Monate, da die wichtigsten Dinge bereits im Voraus geregelt wurden und der gerichtliche Termin nur noch eine Formsache darstellt. Des Weiteren ist es für die Ehepartner besonders zu wissen, dass der Scheidungsantrags bereits zwei bis drei Wochen vor Ablauf des Trennungsjahrs, welche als wichtigste Voraussetzung für die einvernehmliche Scheidung gilt, eingereicht werden kann, um die Scheidung so schnell wie möglich hinter sich zu bringen.
Die einvernehmliche Scheidung wird besonders bei gemeinsamen Kindern empfohlen, da sie zeit- und geldsparend ist, aber auch schonender für das Kind bzw. die Kinder.
Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge die einvernehmliche Scheidung näherbringen, aufzeigen über welche Punkte im Voraus mit einem Rechtsanwalt geklärt werden sollten und wie in diesem Falle am besten vorzugehen ist.